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tragen von schmuckstücke

 

 
16.06.2003 10:57:00

tragen von schmuckstücke

hallo kolegen ,

habe bei uns im betreib einen fall wo der lehrling sich ein lippenpiercing hat machen lassen und zwar als ringform. jetzt machte ich mich mal darüber schlau wie die rechtslage aussieht wenn er sich wärend der arbeit verletzt bzw. hängen bleibt oder so in der art.
laut unfallverhütungsvorschriftV BG1 §35 (3) heist es:
schmuckstücke oder ähnliche gegenstände dürfen beim arbeiten nicht getragen werden,wenn sie zu einer gefährung führen können.
pasiert was übernimmt die berufsgenossenschaft keine leistung !auf gut deutsch wir arbeitgeber tragen die kosten selbst. also habe ich den lehrling auffordern das er das teil "ausbaut"! jedoch er sagt er kann das nicht machen da das loch dann zuwächst binnen 8std.

jetzt meine frage an euch was haltet ihr davon oder wie würdet ihr handeln ???

gruß patrick

Antworten zu diesem Thema:

16.06.2003 20:56:00

8811: Re: tragen von schmuckstücke

Hi Patrick,
das ist ja ein ganz heißes Ding das du da angreifst.
Mein Tip: spendier ihm eine Lochzange, dann kann er jeden Abend nachstanzen!
Aber im Ernst, dein Beitrag zeigt, daß wir manchmal ganz schöne Gratwanderungen machen müssen. Wir wollen den jungen Leuten ja nicht ihre Selbstverwirklichung streitig machen, aber andererseits gibt es auch eine gewisse Fürsorgepflicht...
Bei uns hatte ein Lehrling eines Tages ein Zungenpiercing, eine Edelstahlkugel. Mit der hat er immer an seinen Zähnen gespielt und wochenlang vor Schmerzen nix gegessen (bewunderswerter Idealismus ;-). Auf meinen Hinweis, daß er sich damit die Zähne kaputt schlägt, hat er das Ding doch tatsächlich ausgetauscht, gegen einen blauen Plastikwürfel. Den hat er dann eines Tages beim Essen zerbissen und verschluckt. Jetzt gibt er sich wieder die Kugel !
Also muß wohl was dran sein.
Überleg mal, ob es was bringt, wenn er eine Erklärung unterschreibt, daß er für Schäden selber haftet.
Soviel erst mal
Udo
Thread
19.06.2003 11:47:00

8812: Re: tragen von schmuckstücke

Servus Kollegen, Hallo Patrick,
Udo´s Vorschlag mithilfe einer schriftlichen Erklärung die Verantwortung in die Hände eures Azubis zu legen ist wahrscheinlich die einzige Möglichkeit das Problem für alle beteiligten Personen zufrieden stellend zu lösen. Sollte euer Lehrling noch nicht volljährig sein, so ist die Unterschrift der Beziehungsberechtigten ebenfalls nötig.
Bedenke aber das auch ein (gesellschaftsfähigerer) Ohrring beim Arbeiten zu Verletzungen führen kann. Wenn man sich nun vorstellt, beispielsweise in einem Zimmerreibetrieb das Tragen von Ohrringen zu verbieten, laufen in kürzester Zeit alle Zimmergesellen Sturm. Auch habe ich gehört, dass sogar bei der Bundeswehr zwischenzeitlich das Ohrringverbot abgeschafft wurde.
Die Idee mit der Lochzange find ich witzig und hab auch ein Bild dazu beim Bilderservice der Klempnerzukunft abgegeben.

Servus von Spenglerschorsch

Thread
19.06.2003 18:21:00

8813: Re: tragen von schmuckstücke

Hallo an alle, Piercing hin oder her.Mal abgesehen von der Unfallverhütungsvorschrift, könnte ich mir vorstellen daß so ein Piercing auch geschäftsschädigend sein kann, da solche Schmuckstücke in Lippe , Augenbraue etc. in der Gesellschafft (KUNDschaft)noch nicht so angenommen wird wie z.b. ein Ohrstecker
Thread
19.06.2003 22:01:00

8814: Re: tragen von schmuckstücke

Hallo Schorsch,

Wer macht den solche Bilder?

Das sieht ja gefährlich aus.

Gruß Hubert
Thread
21.06.2003 15:28:00

8815: Re: tragen von schmuckstücke

Hi,

wie wäre es mit Abschreckung? Frag doch mal bei der BG nach ob die Fotos von Unfällen mit Piercings haben (hab mal sowas gesehen wie einer mit langen Haaren in eine Fräsmaschine gekommen ist...) . Wenn das nicht hilft, dann soll er das Unterschreiben, dass Du Ihn darauf aufmerksamgemacht hast ... . Wenn er nicht Volljährig ist sollen das auch noch die Eltern unterschreiben, ist ein absolut wichtiger Punkt. Und erkundige Dich vielleicht noch bei einem Experten ob eine solche Erklärung vor Gericht auch gilt. Nicht dass da was schief geht.

cu

mikefly
Thread