Hallo Zusammen,
wir haben bei unserer zuständigen Handwerkskammer in Karlsruhe bezüglich
" Wer darf Was?? " nachgefragt.
Das ganze erklärt sich nach der zuständigen Sachbearbeiterin so:
der Klempner
Nach der immer noch geltenden Berufsbildverordnung des Klempnerhandwerk ist das Berufsbild klar umrissen (BGBI. Nr.104, Teil 1, vom 4.Sep.1974).
Der Dachdecker
Nach der immer noch geltenden Berufsbildverordnung des Dachdeckerhandwerks (Dachdeckermeisterverordnung – DachdMstrV vom 9.Sep. 1994) sieht das etwas anders aus.
Hier steht in Auszügen z.B.:
Dem Dachdecker- Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen:
1. Ausführung von Dachdeckungen, Dachabdichtungen und Außenwandbekleidungen mit allen funktionsbedingten Schichten.
2. Ausführungen von Anschlüssen, Einfassungen sowie von Dichtungen und Vorrichtungen zum Ableiten des Oberflächenwasser.
Außerdem sind dem Dachdecker- Handwerk folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen:
16. Zurichten, Aufbereiten, Be- und Verarbeiten der Werkstoffe, insbesondere durch Behauen, Zuschneiden, Sägen, Verlegen, Abkanten, Falzen, Runden, Bördeln, Nieten, Löten, Kleben, Auf- und Verschweißen, Aufbringen von Abdichtungs- und Dachschutzmitteln.
Eine weitere Aussage der Sachbearbeiterin war:
Wenn kein zwingend notwendig wirtschaftlicher Grund für die Ausführung durch einen Klempnerfachbetrieb vorliegt, können die Arbeiten durch einen Dachdecker ausgeführt werden.
Schöne Grüsse von Andreas und Martin
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