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KlempnerzukunftPINNWAND

Wer darf was?

 

13.03.2004 13:36:00

Wer darf was?

Ich sehe immer wieder wie Installateure, Dachdecker und sogar Heizungsbauer Dachrinnen anbringen. Soweit ich weis darf ein Installateur die Dachentwässerung vornehmen, aber wie ist es mit Dachflächen, Gaubenverkleidungen Kaminverwahrungen,Fassaden etc.?? In unserer gegend ist das Gang und gebe, ich kenne gar keinen reinen Klempnerbetrieb.Ich sehe es noch ein, wenn ein Installateur den Meister im Blechnerhandwerk hat.
Da seit einiger Zeit das Berufsbild des Installateurs und Heizungsbauer zusammengelegt wurde, denke ich daß die wenigsten den Blechmeister haben.
Das gleiche bei Solaranlagen, sollte der Klempner dies tun oder der Installateur und Heizungsbauer?
Wo sind die Grenzen?Wer darf was?Gibt es dafür überhaupt Richtlinien?
Grüsse Blechbatscher

Antworten zu diesem Thema:

16.03.2004 11:55:00

8157: Re: Wer darf was?

Ich glaube Installateure dürfen Dachrinnen anbrigen und die Fallrohre anschliesen. Aber ob Sie noch mehr an Klempnerarbeiten machen dürfen (ohne Meisterbrief als Spengler)weis ich auch nicht so genau.
ZK
Thread
18.03.2004 20:05:00

8158: Re: Wer darf was?

Interesantes Thema, aber entweder kennt sich da niemand so genau aus,oder hier im Forum sind viele Installateure und Dachdecker.
Man muss sich ja wundern, daß man überhaupt noch einen Meisterbrief fürs klempnerhandwerk braucht, nachdem man für Maler, Stukkateur, Raumausstatter, Fliesenleger.........etc.
nicht mal mehr eine Lehre machen muss.
Thread
19.03.2004 05:50:00

8159: Re: Wer darf was?

Hallo Blechbatscher,
lt. Handwerksordnung dürfen reine Dachdecker oder Installateure nur Flaschnerarbeiten zur Ableitung von Regenwasser liefern und montieren.
Im Klarfall heißt das :
Die können tun und lassen, was Sie wollen.
Beispiel :
Ein reiner Dachdeckerbetrieb ohne Flaschner- ( Klempner, Blechner, Spengler ) -meister hat in meiner direkten Nachbarschaft ein Kupferdach mit ca. 250,00 qm Fläche aufgebracht.
Meine Nachfrage bei der Handwerkskammer wurde dahin gehend beantwortet, dass bis zu einem Umsatzanteil von ca. 25 % der Dachdeckerbetrieb auch diese Arbeiten ausführen darf.
Also, liebe Kollegen :
ran an die Dachziegel, das Gerüst stellen wir auch und die Fassade können wir gleich auch noch streichen ( vielleicht braucht der Bauherr ja noch eine elektrische Leitung auf`s Dach, grins )
Fröhlichen Arbeitstag wünscht Flaschnermeister Fiedos
Thread
19.03.2004 11:39:00

8160: Re: Wer darf was?

Hallo Fiedos,Genauso hab ich mir das gedacht, und genau so ist es.
Jeder kann machen was er will, obwohl mir bei einem zufälligen Gespräch mit einer Mitarbeiterin der HWK mitgeteilt wurde daß zum Ableiten des Wassers nur die Dachrinne mit Regenrohr gehört. Sprich alles was darüber hinaus geht, nur der Klempner/Blechner machen darf.
widerspricht sich alles.
Dabei könnte ich ne ganze Reihe Installateur/Heizungsbauer und Dachdecker aufzählen die keinen Meisterbrief auf Blech haben und fleisig vor sich hinklempnern. (Darf nur keine Dachdurchdringung im Falzdach sein,o.ä.)

Gibt anscheinend wirklich keine Richtlinien oder weiss jemand etwas genaueres?
Thread
19.03.2004 13:54:00

8161: Re: Wer darf was?

Hallo BB,
der ( frühere ) Gas- und Wasserinstallateur darf lt. Berufsbild Anlagen zum Ableiten von Niederschlagswasser montieren.
D.h. fertig bezogene Bauteile, Rinnen, Fallrohre usw. Selbstgefertigte Traufbleche z.B. darf er nicht montieren, es sei denn er würde sich die Bleche von einem Flaschnermeister biegen und liefern lassen, denn dann wären es fertige Bauteile die er wiederum montieren darf.
Kompliziert ??
Durch die neue Ausbildungsverordnung zum Anlagenmechaniker fällt der Blechbereich ohnehin weg.
Grüße
Tom
Thread
19.03.2004 15:00:00

8162: Re: Wer darf was?

Anlagemechaniker? Setzt sich dieser Berf nicht aus GWS-Installateur/Heizungsbauer und Klempner zusammen?
Soviel ich weis ist ein Anlagenmechanikermeister nur wer den Meisterbrief als Installateur und zusätzlich den Klempner als Zweitmeister macht. Also wieder ist der Klempnermeister gefragt, der die Dächer mit Blech deckt und mit Blech verschönert.
Thread
20.03.2004 06:46:00

8163: Re: Wer darf was?

Hallo Blechbatscher,
da setzt man sich morgens zum frühstücken, liest sein örtliches Tagesblatt, und liest folgenden Scheiss !!
Obermeistertagung der Dachdecker in Weingarten mit folgendem Zitat :
"Wir decken fast alles, von der Basilikakuppel bis zum kleinen Balkon ".
Zur Erläuterung :
Die Basilikakuppel in Weingarten ist mit KUPFER gedeckt und wird gerade saniert.
Somit ist wieder einmal der Werbeeffekt für Metalldächer bei den Dachdeckern gelandet.
Gruss, Fiedos
Thread
20.03.2004 12:51:00

8164: Re: Wer darf was?

Kann man da nichts machen? Wozu gibts eine Handwerkskammer?? und Eine Innung??
Schlieslich sind der Klempnerberuf und das Installationshandwerk und das Dachdeckergewerbe verschieden Berufe.
Wehe ein Klempner legt Wasserleitungen, installiert Heizungsanlagen oder fängt an Dächer mit Ziegeln zu decken.
Ich glaube dann würde sich die Handwerkskammer melden.
Soweit ich weis sollte die HWK das doch überwachen??
oder täusch ich mich. Oder kann man sich in die Handwerksrolle auch als Klempnerei eintragen lassen, obwohl man den Meister auf einer anderen Berufssparte hat?
Thread
20.03.2004 17:28:00

8165: Re: Wer darf was?

Über 50 zugriffe in 7 Tagen auf dieses Thema und relativ wenig Kommentare.
Weis anscheinend wirklich niemand etwas genaueres dazu.????
Thread
21.03.2004 23:16:00

8166: Re: Wer darf was?

Unser Seniorchef ist Installateur und Klempnermeister unser Juniorchef hat "nur" den Installateur/Heizungsbauermeister.
Mein Seniorchef geht demnächst in den wohlverdienten Ruhestand, dürfen wir dann gar keine Blechdächer und Gaupen mehr machen? Müssen wir dann an der Dachrinne aufhören?
Thread
21.03.2004 23:20:00

8167: Re: Wer darf was?

Vielleicht kann uns der Forenmaster da weiterhelfen, oder etwas in Erfahrung bringen.
AN
Thread
24.03.2004 20:56:00

8168: Re: Wer darf was?

Zur Beruhigung an alle!
Wir sind am Ball
Thread
27.03.2004 17:04:00

8169: Re: Wer darf was?

Hallo kollegen, laut Bericht in der Baumetall, dürfen Dachdecker u. Installateur zwar gauben und Erker mit Metall bedecken, aber das EXLUSIVRECHT auf Falztechnik hat nur der Blechner/Klempner.
Wenn ich das richtig sehe dürfen die anderen Handwerkskollegen also auch keine Gauben und Erker mit Blech bedecken, wenn Sie Falztechnik verwenden.
Richtig so, aber wer sagt Ihnen das?
Meiner Ansicht nach besteht Dachentwässerung nur aus der Dachrinne und sonst nichts.Dachentwässerung hat nichts mit Kaminverkleidungen oder Ortgangblechen usw. zu tun, die nur zum Schutz bzw. verschönern des Daches dienen.
Thread
27.03.2004 22:19:00

8170: Re: Wer darf was?

hallo anomymer
du hast schon ein wenig recht mit dem was du sagst aber es geht darum, wo fängt es an und wo hört es auf, eine dachentwässerung ohne seitenkehle? geht nicht! fallrohr? gehört dazu ! kaminverwahrung? naja gehört auch irgendwie dazu. aber eine gaubenverkleidung? meiner meinung nach definitiv nicht, blechdach auch nicht, fassadenverkleidung ebenso, genauso wie jede art von spenglerarbeiten die in irgeneiner art und weise zu zierde bestimmt sind, darum gehts in diesem beitrag.

liebe grüsse an die kollegen Cali

ps: wie üblich der spruch bitte anmelden zum posten (iss nich böse gemeint aber wir, bzw. ich, wollen doch gern wissen mit wem wir es zu tun haben, wenn wir uns schon die mühe machen hier zu diskutieren)
Thread
28.03.2004 15:02:00

8171: Re: Wer darf was?

Hallo,
wenn ich mich nicht Täusche, ist seit der Zuasmmenlegung des früheren Gas-wasserinstallateurs und des Heizungsbauers Blech ganz aus der Meisterprüfung rausgenommen worden.
Geklempnert wird aber trotzdem weiter, genauso wie der Dachdecker.
Muss ein Dachdecker überhaupt ein Blechstück bei der Gesellen/Meisterprüfung ablegen?
Wie ist es bei einer Ich-AG, die dürfen anscheinend auch alles machen ohne Meisterbrief.
Ich befürchte, daß sich den Meister zu machen nur noch aus persönlich Interesse/Weiterbildung lohnt.
Es macht eh jeder was er kann(oder Nicht kann) und darf (bzw. nicht darf)
Schönen Tag noch BB
Thread
02.04.2004 21:38:00

8172: Re: Wer darf was?

Das Problem, wo fängt es an und wo hört es auf gibt es doch schon lange, aber bisher hat meines Wissens sich noch niemand darum gekümmert, sei es die HWK oder die Innung.
Ich glaube die wissen es selbst nicht genau, oder kümmert es nicht.
Wenn ein Installateur oder Dachdecker auch Gauben, Kamine usw. verkleiden darf, oder bis zu bestimmten Quadratmetern Dächer mit Blech (Falz oder nicht) decken darf, dann können kleine Klempnerbetriebe (1-3 Mann),die keine grösseren Objekte machen können den Laden gleich Dichtmachen.A.N.
Thread
02.04.2004 21:44:00

8173: Re: Wer darf was?

In unserer Gegend gibt es eine Firma, die machen dir das kommplette Dach von Zimmerei über Klempnerarbeiten bis hin zu Dachdeckerarbeiten ohne in einem der Bereiche einen Meister eingestellt zu Haben.
soweit ich weis laut HWK alles legal, man braucht ja eh keinen Meister mehr, wenn genügen Jahre Berufserfahrung vorhanden sind um einen Betrieb zu gründen
A.N.
Thread
04.04.2004 21:05:00

8174: Re: Wer darf was?

Hallo Leute, was ist los, wurmt es euch nicht wenn andere Handwerker in eurem Gewerk arbeiten und euch die Aufträge wegschnappen?
Es kann doch nicht sein , daß niemand genau sagen kann was man darf und nicht darf bzw. wo fängt es an wo hört es auf? Ich zumindest finde es ärgelich, wenn ein Dachdecker einem die Aufträge wegschnappt obwohl er die Arbeiten eigendlich gar nicht ausführen dürfte. Und so lange es nicht geklärt ist wie weit Installateur und Dachdecker( ohne Klempnermeister) gehen dürfen, kann man anscheinend nicht mal was dagegen tun.
Mich würde interresieren ob schon mal jemand eine vernünftige Antwort von der HWK bekommen hat?
Schöne Grüss Blechbatscher
Thread
07.04.2004 19:25:00

8175: Re: Wer darf was?

Hallo, ich habe mal einen Installateur gefragt wie er das so sieht.Da bekam ich zur Antwort:
Man macht es halt mit, weil man auf der Baustelle eh gerade die Installation, Heizung, Solaranlage etc. macht.
Ich sag nur Schster bleibt bei euren Leisten.
Der Schreiner schlägt auch nicht das Dach auf, weil er grad auf der selben Baustelle die Türen setzt.
BB
Thread
11.04.2004 16:28:00

8176: Re: Wer darf was?

Seit Reinhatrd May denken die Installateure doch wirklich Sie wären Klempner.
Die wissen nicht, daß es ein eigenständiger Beruf ist.
Thread
13.04.2004 19:03:00

8177: Re: Wer darf was?

Hallo, in Baumetall ausgabe 2/2001 steht auf seite 26 und 27 wann Dachdecker Klempnerarbeiten ausführen dürfen, bzw. was sie machen dürfen,und was man tun kann, wenn ein Verstoss gegen die Handwerksordnung zutrifft.
Das war vor 3 Jahren, aber getan hat sich nichts, die Dachdecker machen munter weiter.
Wer zeigt auch gerne Handwerkerkollegen an.
Thread
05.05.2004 22:27:00

8178: Re: Wer darf was?

Hallo Kollegen, vonseiten unserer HWK haben wir bis heute leider keine aussagekräftige Antwort erhalten. Jedoch hat der Chefredakteur der Fachzeitschrift „BAUMETALL Klempnertechnik im Hochbau“ für uns beim Zentralverband des Deutschen Handwerks angefragt und uns heute folgende E-Mail geschickt:
----------------------------------
Sehr geehrter Herr Haselbach,
leider komme ich erst jetzt dazu, Ihre Mail zu beantworten.
Vorweg ist zu sagen, dass neben der rein rechtlichen Betrachtung der von Ihnen geschilderten Fällen auch viel von der praktischen Erfahrung der Handwerkskammern und zuständigen Behörden vor Ort auf der einen Seite und dem jeweiligen Einzelfall auf der anderen Seite abhängt.
Bei dem Fall des ausscheidenden Seniorchefs ist es tatsächlich so, dass die weitere Eintragung der Firma des "Juniors" nur mit dem Installateur- und Heizungsbauerhandwerk erfolgt und auch nur dieses Handwerk ausgeübt werden darf. Allerdings besteht die Möglichkeit, bestimmte Arbeiten aus anderen Handwerken im Rahmen des § 5 HwO auszuführen. Auch könnte eine Ausübungsberechtigung nach § 7a HwO beantragt werden. Da der "Junior" offensichtlich schon einen Meisterbrief hat, könnte er schließlich unter erleichterten Bedingungen die Meisterprüfung im Klempnerhandwerk ablegen.
Im Fall des Klempnerlehrlings ist zu empfehlen, sich mit der örtlich zuständigen Handwerkskammer in Verbindung zu setzen. Diese kann prüfen, ob einem der Erben oder einem anderen Mitarbeiter der Firma die Ausbildereignung zuerkannt werden kann, oder ob für den Lehrling ein anderer Lehrbetrieb gesucht werden muss. Auch hierbei wäre die Kammer behilflich.
Mit freundlichen Grüßen
RA Klaus Schmitz
Zentralverband des Deutschen Handwerks
--------------------------------------------------

Wir hoffen ein wenig Licht ins Dunkel gebracht zu haben und wünschen allen viel Spaß im Forum der Klempnerzukunft
Andreas und Martin Buck

Thread
10.05.2004 19:43:00

8179: Re: Wer darf was?

traurig eigendlich, daß die Handwerkskammer keine Auskunft geben kann.
Aber wie weit ein Installateur oder Dachdecker , Klempnerarbeiten ausführen darf kann anscheinend auch der Zentralverband des deutschen Handwerks nicht eindeutig sagen
Anbei noch: in der neusten Ausgabe der Baumetall sind interresante Bilder eines Pultdaches aus Zink mit Kamindurchführung. Die Arbeiten hat ein Installateur durchgeführt, der auf seinem Auto mit Flaschnerarbeiten wirbt. (Wie so viele Installateuere und Dachdecker ohne Klempnermeister).
A.N.
Thread
17.05.2004 19:04:00

8180: Re: Wer darf was?

Guten Abend, ich finde immer noch kein Licht im Dunkeln.
Die Frage war, wie weit dürfen Klempnerarbeiten von anderen Handwerkern übernommen werden.
Anscheinend ist das Ansichtssache und wenn ich so die Hwvo durchblättere kommt mir immer mehr der Gedanke, daß man (Installateur/ Dachdecker) die Klempnerarbeiten mitmachen kann und irgendwo findet sich dann auch ein § auf den man sich im Streitfall beziehen kann.
BB
Thread
17.05.2004 21:11:00

8181: Re: Wer darf was?

Sehe ich auch so!!!
Thread
20.05.2004 17:51:00

8182: Re: Wer darf was?

ich kenn auch noch welche die nennen sich Blechner und Gas-Wasserinstallateurmeister. Obwohl der Meisterbrief nur auf das Gas-Wasserinstallateurhandwerk abgelegt wurde.
Da muss ja jeder Kunde denken, daß ein Blechnermeister vor einem steht.
Was meint Ihr dazu?
Von der HWK und der Shk-Innung hab auch ich keine Antwort bekommen
Blechle
Thread
27.05.2004 11:31:00

8183: Re: Wer darf was?

Hallo, ich habe von der HWK diese Auskunft bekommen:
Gemäß § 5 der HWO kann derjenige, der ein zulässiges Handwerk betreibt , hierbei auch Arbeiten eines anderen zulassungspflichtigen Handwerks ausführen, wenn sie mit dem Leistungsangebot seines Gewerbes technisch oder fachlich zusammenhängen oder wirtschaftlich ergänzen.

Heist auf gut deutsch Blechnerarbeiten sind zwar Klempnersache aber wenn es andere mitmachen juckt es auch keinen.
Thread
27.05.2004 16:51:00

8184: Re: Wer darf was?

Gibt es eigendlich auch Klempnerarbeiten, die nicht von anderen ausgeführt werden dürfen?
Kann mir jemand einige Beispiele aufzählen, ohne daß § 5 der HWO zutrifft?
Chris
Thread
27.05.2004 21:53:00

8185: Re: Wer darf was?

Hallo Zusammen,

wir haben bei unserer zuständigen Handwerkskammer in Karlsruhe bezüglich

" Wer darf Was?? " nachgefragt.

Das ganze erklärt sich nach der zuständigen Sachbearbeiterin so:

der Klempner
Nach der immer noch geltenden Berufsbildverordnung des Klempnerhandwerk ist das Berufsbild klar umrissen (BGBI. Nr.104, Teil 1, vom 4.Sep.1974).

Der Dachdecker
Nach der immer noch geltenden Berufsbildverordnung des Dachdeckerhandwerks (Dachdeckermeisterverordnung – DachdMstrV vom 9.Sep. 1994) sieht das etwas anders aus.

Hier steht in Auszügen z.B.:

Dem Dachdecker- Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen:
1. Ausführung von Dachdeckungen, Dachabdichtungen und Außenwandbekleidungen mit allen funktionsbedingten Schichten.
2. Ausführungen von Anschlüssen, Einfassungen sowie von Dichtungen und Vorrichtungen zum Ableiten des Oberflächenwasser.

Außerdem sind dem Dachdecker- Handwerk folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen:
16. Zurichten, Aufbereiten, Be- und Verarbeiten der Werkstoffe, insbesondere durch Behauen, Zuschneiden, Sägen, Verlegen, Abkanten, Falzen, Runden, Bördeln, Nieten, Löten, Kleben, Auf- und Verschweißen, Aufbringen von Abdichtungs- und Dachschutzmitteln.

Eine weitere Aussage der Sachbearbeiterin war:
Wenn kein zwingend notwendig wirtschaftlicher Grund für die Ausführung durch einen Klempnerfachbetrieb vorliegt, können die Arbeiten durch einen Dachdecker ausgeführt werden.

Schöne Grüsse von Andreas und Martin
Thread
28.05.2004 11:46:00

8186: Re: Wer darf was?

Quote:


Wozu gibt es dann noch den Klempnerberuf?
anscheinend gibt es wirklich keine Tätigkeit, die nur der KLEMPNER ausfühen darf.
Thread
09.07.2004 21:03:00

8187: Re: Wer darf was?

?????
Gibt es eine Tätigkeit?
Ich hoffe doch nicht, daß das Sprichwort:
"keine Antwort ist auch ne Antwort" zutrifft.
BB
Thread
27.10.2004 15:07:00

8188: Re: Wer darf was?

Hallo.
Ich bin Klempnergeselle aus Leipzig. Hier gibt es, ausgelösst durch den Ich-AG Wahn, so viele "Hausmeister" die selbst Rinne und Falzdeckung übernehmen das man ins staunen kommt. Selbstverständlich sind hier auch Dachdecker und andere Gewerke "am Dach". Und wir werden gerufen wenn das Wasser dann im Haus ist. Ich bin echt verärgert über Handwerkskammer und Innung die nichts sinnvolles zum Schutz dieses Berufes unternommen haben. Ihr Nichteingreifen ist doch der Grund zum Wegfall so vieler Meisterberufe. Da wurden Jahre verschlafen. Wieso sollte ich den Klempnermeister machen wenn es den z.B. in 3 Jahren nicht mehr gibt? Um ein Qualitätszeugniss zu haben? Diese wird bestimmt in den Hintergrund geraten wenn Arbeiter aus anderen EU-Staaten alles für einen Bruchteil übernehmen.
An die Betreiber dieser Seite: macht weiter so, eure Arbeit hält dieses Handwerk noch hoch.
Thread
27.10.2004 22:28:00

8189: Re: Wer darf was?

Danke an den Klempnergesellen aus Leipzig,

ich denke der Klempner hat es in Zukunft sicher nicht leicht aber bestimmt sind die Herrausforderungen an unseren Beruf auch nicht größer als in vielen anderen Berufszweigen. Solange der Sparwahn in manchen Bereichen im Handwerk weiterhin anhält brauchen wir uns nicht wundern wenn unsere Arbeiten nicht mehr entsprechend vergütet werden.

Es heißt also einen langen Atem haben und optimistisch sein. Gute Fachleute werden immer seltener und in Zukunft bestimmt noch benötigt.

Gruß von Martin
Thread
29.10.2004 21:33:00

8190: Re: Wer darf was?


Gute Leute werden auch heute schon gebraucht, aber sie werden in Zukunft immer wichtiger, denn:
je mehr Gewerke meinen, dass sie die Arbeit der Klempner übernehmen können und uns ins Handwerk pfuschen, desto mehr Pfusch muss beseitigt werden. Und wir sollten uns nicht davor scheuen grundsätzliche Lösungen anzubieten die natürlich auch ihren Preis haben müssen.
Ich muss aber auch sagen, dass es leider auch in unserer eigenen Zunft genügend Fachpfuscher gibt. Da kann ich mir vorstellen, dass es auch Handwerker in anderen Gewerken gibt, die gut mit Blech und den Problemen auf dem Dach umgehen können, und ohne weiteres mit unseren eigenen Fachpfuschern konkurrieren könnnen.
In der heutigen Zeit ist es halt so, dass man auf viele Fragen nicht mehr so leicht eine Antwort findet als im vorigen Jahrhundert.

Udo
Thread
26.03.2005 12:23:00

8191: Re: Wer darf was?

Hallo, bin auch wieder hier,
Wie ich gerade in der neuen BAUMETALL gelesen habe sind doch einige am Ball geblieben um gegen das Wildern der Dachdecker was zu tun. Aber hier im Forum schläft das Thema anscheinend ein.
Was ist los? Keine Meinung zu diesem Thema oder sind hier hauptsächlich Handwerker im Forum die nicht zur Klempnerzunft gehören? Postet doch mal und sagt Eure Meinung dazu.
Frohe Ostern Blechbatscher
Thread
27.03.2005 08:19:00

8192: Re: Wer darf was?

Hallo, Kollegen
Ich habe mich bedingt durch die Verwandtschaftserklärung interessehalber in die Handwerkerrolle als Dachdecker eintragen lassen.
Das bedeutet, dass ich ab sofort alle Arten von Schiefer,- Ziegel- und Schwarzdeckung ausführen darf sowie, ACHTUNG, jetzt kommt der Hammer, komplette Dachstühle erstellen darf, obwohl ich dafür keinerlei EIGNUNGSNACHWEIS bzw. auch nur den gerinsten Schimmer habe. Ich habe zwar nie vor, Dachstühle zu erstellen, aber alleine die Tatsache, dass ich das jetzt darf, finde ich komplett absurd. Somit ist weiteren Pfuscharbeiten Tür und Tor weit geöffnet.
Grüssle aus dem Schwabenland und frohe Ostern wünscht
Fiedos
Thread
27.03.2005 09:08:00

8193: Re: Wer darf was?

hallo fiedos
jawoll, jetzt geh'n die klempner auf die dächer los.
bei ziegel und flachdächer,ist das vieleicht keine grosse sache.
aber wie sieht'mit schieferdächer aus? generell schiefer?sei es an gauben ,fassaden,mansarden,kaminen usw.?

lasst euch gesagt sein,das dachdeckerhandwerk ist eine sehr
vielseitige angelegenheit.
da ist es mit ein paar dachziegel legen nicht getan.(auch wenn das viele glauben)
und dachstühle sollte man den zimmerleuten überlassen.

gruss,und fröhliche ostertage: achim
Thread
27.03.2005 09:15:00

8194: Re: Wer darf was?

tschuldigung, hab mal wieder vergessen mich anzumelden.

achim
Thread
27.03.2005 10:35:00

8195: Re: Wer darf was?

Das ganze ist doch ein Witz.
Die Klempner sollen Dachdeckerarbeiten und Zimmermannsarbeiten mitmachen dürfen, ohne grosse Ahnung davon zu haben, die Dachdecker machen dasselbe bei den Klemnerarbeiten und die Heizungsmonteure mischen auch schon fleisig mit.
Ihr habt Recht, der Pfusch ist vorprogrammiert.
Da können, dürfen ab jetzt alle rummurksen. Und das schlimme ist Sie machen es auch schon längst und das anscheinend legal.
Jeder sollte bei dem bleiben, was er erlernt hat und nicht bei anderen Handwerken ohne grossartige Kenntnisse herumbasteln.
Wozu macht man denn die Lehre und den Meister????
Meistens sind diejenigen, die kaum Ahnung davon haben auch die günstigsten, die den Auftrag auch erhalten.
Und so lange nichts passiert,, schaut eh keiner aufs Dach, egal ob Murks oder nicht.
Schuster bleibt bitte bei euren Leisten.
Blechbatscher
Thread
27.03.2005 10:43:00

8196: Re: Wer darf was?

Hallo Achim, ich habe in unserer Gegend noch keine Klempner/ Blechner gesehn die Dachdeckerarbeiten mitmachen/anbieten.
Aber schlage ich die Gelben Seiten auf und sehe mich auf den Baustellen um, so finde ich eine ganze Menge Dachdecker, die die Arbeiten des Klempners übernehmen.
Und das aus fachlicher Sicht gesehn mehr schlecht als recht.
(nicht alle, aber meistens diejenigen, die keinen gelernten Klempner oder Klempnermeister haben)
Und es werden immer mehr.
AN
Thread
27.03.2005 13:11:00

8197: Re: Wer darf was?

hallo
den dachdeckern ohne klempnermeister wird es zu einfach gemacht.
bei uns zum beispiel,steht bei jedem bedachungshändler eine schlagschere und kantbank rum.
jeder der ein stück blech bei ihm kauft,kann draufzubasteln.
rinnen und alle zubehöhrteile sind beim händler. dasselbe gilt für traufen und kehlen.
was sollte ihn also noch davon abhalten,das zeug auch zu verarbeiten?wie das ganze nachher aussieht?in den meisten fällen, kann der kunde das eh nicht beurteilen.
traurig aber wahr,viele dachdecker schrecken auch vor metalldächer nicht zurück.
dawird das material eben bei rheinzink oder sonst wo bestellt.
alles kein problem.
da wird ebem reichlich lötzinn und silicon mitgenommen.
für die ganz kniffeligen ecken, gibt es enke pur oder ähnliches.
alles schon gesehen.
frei nach dem motto: und sollte es mal nicht dichte sein, so schmiere man dann kitt hinein !
und daran wird sich auch so schnell nichts ändern. (leider)

gruss:achim
Thread
15.05.2005 13:29:00

8198: Re: Wer darf was?

Cool, habe gerade in einem Dachdeckerforum gestöbert. Da fragte doch tatsächlich ein DDMeister ob er einen Schneefang auf einer mit Stehfalzblech gedeckten Gaube mit Spenglerschrauben befestigen darf.
Schade, einiger seiner Kollegen haben Ihm schon davon abgeraten. Wäre bestimmt lustig geworden.
Wahnsinn, soviel zum Thema jeder darf die Klempnerarbeiten mitmachen.
ANNO
Thread
17.05.2005 21:08:00

8199: Re: Wer darf was?

Hallo Anno,
wie heißt den das Forum???
AN
Thread
18.05.2005 11:44:00

8200: Re: Wer darf was?

www.dachdeckerhandwerk.de
schau mal ins Forum und gib in der Suche Schneefang ein. Habe es durch Zufall endeckt
Anno
Thread
22.05.2005 07:44:00

8201: Re: Wer darf was?

hallo

man muss sich manchmal wirklich für seine kollegen schämen.



gruss: achim
Thread
23.05.2005 23:10:00

8202: Re: Wer darf was?

Hallo Achim,

bezeichnest Du den Schneefangspezialisten als Kollegen.
Wen einer auf dem Dachbereich arbeitet, sollte er sein Handwerk verstehen, ansonsten sollte er es bleibenlassen.

Reparaturen für Laienarbeit gibt es schon genug.

Roger
Thread

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