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Wer darf was?

 

 
13.03.2004 13:36:00

Wer darf was?

Ich sehe immer wieder wie Installateure, Dachdecker und sogar Heizungsbauer Dachrinnen anbringen. Soweit ich weis darf ein Installateur die Dachentwässerung vornehmen, aber wie ist es mit Dachflächen, Gaubenverkleidungen Kaminverwahrungen,Fassaden etc.?? In unserer gegend ist das Gang und gebe, ich kenne gar keinen reinen Klempnerbetrieb.Ich sehe es noch ein, wenn ein Installateur den Meister im Blechnerhandwerk hat.
Da seit einiger Zeit das Berufsbild des Installateurs und Heizungsbauer zusammengelegt wurde, denke ich daß die wenigsten den Blechmeister haben.
Das gleiche bei Solaranlagen, sollte der Klempner dies tun oder der Installateur und Heizungsbauer?
Wo sind die Grenzen?Wer darf was?Gibt es dafür überhaupt Richtlinien?
Grüsse Blechbatscher

Antworten zu diesem Thema:

16.03.2004 11:55:00

8157: Re: Wer darf was?

Ich glaube Installateure dürfen Dachrinnen anbrigen und die Fallrohre anschliesen. Aber ob Sie noch mehr an Klempnerarbeiten machen dürfen (ohne Meisterbrief als Spengler)weis ich auch nicht so genau.
ZK
Thread
18.03.2004 20:05:00

8158: Re: Wer darf was?

Interesantes Thema, aber entweder kennt sich da niemand so genau aus,oder hier im Forum sind viele Installateure und Dachdecker.
Man muss sich ja wundern, daß man überhaupt noch einen Meisterbrief fürs klempnerhandwerk braucht, nachdem man für Maler, Stukkateur, Raumausstatter, Fliesenleger.........etc.
nicht mal mehr eine Lehre machen muss.
Thread
19.03.2004 05:50:00

8159: Re: Wer darf was?

Hallo Blechbatscher,
lt. Handwerksordnung dürfen reine Dachdecker oder Installateure nur Flaschnerarbeiten zur Ableitung von Regenwasser liefern und montieren.
Im Klarfall heißt das :
Die können tun und lassen, was Sie wollen.
Beispiel :
Ein reiner Dachdeckerbetrieb ohne Flaschner- ( Klempner, Blechner, Spengler ) -meister hat in meiner direkten Nachbarschaft ein Kupferdach mit ca. 250,00 qm Fläche aufgebracht.
Meine Nachfrage bei der Handwerkskammer wurde dahin gehend beantwortet, dass bis zu einem Umsatzanteil von ca. 25 % der Dachdeckerbetrieb auch diese Arbeiten ausführen darf.
Also, liebe Kollegen :
ran an die Dachziegel, das Gerüst stellen wir auch und die Fassade können wir gleich auch noch streichen ( vielleicht braucht der Bauherr ja noch eine elektrische Leitung auf`s Dach, grins )
Fröhlichen Arbeitstag wünscht Flaschnermeister Fiedos
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19.03.2004 11:39:00

8160: Re: Wer darf was?

Hallo Fiedos,Genauso hab ich mir das gedacht, und genau so ist es.
Jeder kann machen was er will, obwohl mir bei einem zufälligen Gespräch mit einer Mitarbeiterin der HWK mitgeteilt wurde daß zum Ableiten des Wassers nur die Dachrinne mit Regenrohr gehört. Sprich alles was darüber hinaus geht, nur der Klempner/Blechner machen darf.
widerspricht sich alles.
Dabei könnte ich ne ganze Reihe Installateur/Heizungsbauer und Dachdecker aufzählen die keinen Meisterbrief auf Blech haben und fleisig vor sich hinklempnern. (Darf nur keine Dachdurchdringung im Falzdach sein,o.ä.)

Gibt anscheinend wirklich keine Richtlinien oder weiss jemand etwas genaueres?
Thread
19.03.2004 13:54:00

8161: Re: Wer darf was?

Hallo BB,
der ( frühere ) Gas- und Wasserinstallateur darf lt. Berufsbild Anlagen zum Ableiten von Niederschlagswasser montieren.
D.h. fertig bezogene Bauteile, Rinnen, Fallrohre usw. Selbstgefertigte Traufbleche z.B. darf er nicht montieren, es sei denn er würde sich die Bleche von einem Flaschnermeister biegen und liefern lassen, denn dann wären es fertige Bauteile die er wiederum montieren darf.
Kompliziert ??
Durch die neue Ausbildungsverordnung zum Anlagenmechaniker fällt der Blechbereich ohnehin weg.
Grüße
Tom
Thread
19.03.2004 15:00:00

8162: Re: Wer darf was?

Anlagemechaniker? Setzt sich dieser Berf nicht aus GWS-Installateur/Heizungsbauer und Klempner zusammen?
Soviel ich weis ist ein Anlagenmechanikermeister nur wer den Meisterbrief als Installateur und zusätzlich den Klempner als Zweitmeister macht. Also wieder ist der Klempnermeister gefragt, der die Dächer mit Blech deckt und mit Blech verschönert.
Thread
20.03.2004 06:46:00

8163: Re: Wer darf was?

Hallo Blechbatscher,
da setzt man sich morgens zum frühstücken, liest sein örtliches Tagesblatt, und liest folgenden Scheiss !!
Obermeistertagung der Dachdecker in Weingarten mit folgendem Zitat :
"Wir decken fast alles, von der Basilikakuppel bis zum kleinen Balkon ".
Zur Erläuterung :
Die Basilikakuppel in Weingarten ist mit KUPFER gedeckt und wird gerade saniert.
Somit ist wieder einmal der Werbeeffekt für Metalldächer bei den Dachdeckern gelandet.
Gruss, Fiedos
Thread
20.03.2004 12:51:00

8164: Re: Wer darf was?

Kann man da nichts machen? Wozu gibts eine Handwerkskammer?? und Eine Innung??
Schlieslich sind der Klempnerberuf und das Installationshandwerk und das Dachdeckergewerbe verschieden Berufe.
Wehe ein Klempner legt Wasserleitungen, installiert Heizungsanlagen oder fängt an Dächer mit Ziegeln zu decken.
Ich glaube dann würde sich die Handwerkskammer melden.
Soweit ich weis sollte die HWK das doch überwachen??
oder täusch ich mich. Oder kann man sich in die Handwerksrolle auch als Klempnerei eintragen lassen, obwohl man den Meister auf einer anderen Berufssparte hat?
Thread
20.03.2004 17:28:00

8165: Re: Wer darf was?

Über 50 zugriffe in 7 Tagen auf dieses Thema und relativ wenig Kommentare.
Weis anscheinend wirklich niemand etwas genaueres dazu.????
Thread
21.03.2004 23:16:00

8166: Re: Wer darf was?

Unser Seniorchef ist Installateur und Klempnermeister unser Juniorchef hat "nur" den Installateur/Heizungsbauermeister.
Mein Seniorchef geht demnächst in den wohlverdienten Ruhestand, dürfen wir dann gar keine Blechdächer und Gaupen mehr machen? Müssen wir dann an der Dachrinne aufhören?
Thread
21.03.2004 23:20:00

8167: Re: Wer darf was?

Vielleicht kann uns der Forenmaster da weiterhelfen, oder etwas in Erfahrung bringen.
AN
Thread
24.03.2004 20:56:00

8168: Re: Wer darf was?

Zur Beruhigung an alle!
Wir sind am Ball
Thread
27.03.2004 17:04:00

8169: Re: Wer darf was?

Hallo kollegen, laut Bericht in der Baumetall, dürfen Dachdecker u. Installateur zwar gauben und Erker mit Metall bedecken, aber das EXLUSIVRECHT auf Falztechnik hat nur der Blechner/Klempner.
Wenn ich das richtig sehe dürfen die anderen Handwerkskollegen also auch keine Gauben und Erker mit Blech bedecken, wenn Sie Falztechnik verwenden.
Richtig so, aber wer sagt Ihnen das?
Meiner Ansicht nach besteht Dachentwässerung nur aus der Dachrinne und sonst nichts.Dachentwässerung hat nichts mit Kaminverkleidungen oder Ortgangblechen usw. zu tun, die nur zum Schutz bzw. verschönern des Daches dienen.
Thread
27.03.2004 22:19:00

8170: Re: Wer darf was?

hallo anomymer
du hast schon ein wenig recht mit dem was du sagst aber es geht darum, wo fängt es an und wo hört es auf, eine dachentwässerung ohne seitenkehle? geht nicht! fallrohr? gehört dazu ! kaminverwahrung? naja gehört auch irgendwie dazu. aber eine gaubenverkleidung? meiner meinung nach definitiv nicht, blechdach auch nicht, fassadenverkleidung ebenso, genauso wie jede art von spenglerarbeiten die in irgeneiner art und weise zu zierde bestimmt sind, darum gehts in diesem beitrag.

liebe grüsse an die kollegen Cali

ps: wie üblich der spruch bitte anmelden zum posten (iss nich böse gemeint aber wir, bzw. ich, wollen doch gern wissen mit wem wir es zu tun haben, wenn wir uns schon die mühe machen hier zu diskutieren)
Thread
28.03.2004 15:02:00

8171: Re: Wer darf was?

Hallo,
wenn ich mich nicht Täusche, ist seit der Zuasmmenlegung des früheren Gas-wasserinstallateurs und des Heizungsbauers Blech ganz aus der Meisterprüfung rausgenommen worden.
Geklempnert wird aber trotzdem weiter, genauso wie der Dachdecker.
Muss ein Dachdecker überhaupt ein Blechstück bei der Gesellen/Meisterprüfung ablegen?
Wie ist es bei einer Ich-AG, die dürfen anscheinend auch alles machen ohne Meisterbrief.
Ich befürchte, daß sich den Meister zu machen nur noch aus persönlich Interesse/Weiterbildung lohnt.
Es macht eh jeder was er kann(oder Nicht kann) und darf (bzw. nicht darf)
Schönen Tag noch BB
Thread
02.04.2004 21:38:00

8172: Re: Wer darf was?

Das Problem, wo fängt es an und wo hört es auf gibt es doch schon lange, aber bisher hat meines Wissens sich noch niemand darum gekümmert, sei es die HWK oder die Innung.
Ich glaube die wissen es selbst nicht genau, oder kümmert es nicht.
Wenn ein Installateur oder Dachdecker auch Gauben, Kamine usw. verkleiden darf, oder bis zu bestimmten Quadratmetern Dächer mit Blech (Falz oder nicht) decken darf, dann können kleine Klempnerbetriebe (1-3 Mann),die keine grösseren Objekte machen können den Laden gleich Dichtmachen.A.N.
Thread
02.04.2004 21:44:00

8173: Re: Wer darf was?

In unserer Gegend gibt es eine Firma, die machen dir das kommplette Dach von Zimmerei über Klempnerarbeiten bis hin zu Dachdeckerarbeiten ohne in einem der Bereiche einen Meister eingestellt zu Haben.
soweit ich weis laut HWK alles legal, man braucht ja eh keinen Meister mehr, wenn genügen Jahre Berufserfahrung vorhanden sind um einen Betrieb zu gründen
A.N.
Thread
04.04.2004 21:05:00

8174: Re: Wer darf was?

Hallo Leute, was ist los, wurmt es euch nicht wenn andere Handwerker in eurem Gewerk arbeiten und euch die Aufträge wegschnappen?
Es kann doch nicht sein , daß niemand genau sagen kann was man darf und nicht darf bzw. wo fängt es an wo hört es auf? Ich zumindest finde es ärgelich, wenn ein Dachdecker einem die Aufträge wegschnappt obwohl er die Arbeiten eigendlich gar nicht ausführen dürfte. Und so lange es nicht geklärt ist wie weit Installateur und Dachdecker( ohne Klempnermeister) gehen dürfen, kann man anscheinend nicht mal was dagegen tun.
Mich würde interresieren ob schon mal jemand eine vernünftige Antwort von der HWK bekommen hat?
Schöne Grüss Blechbatscher
Thread
07.04.2004 19:25:00

8175: Re: Wer darf was?

Hallo, ich habe mal einen Installateur gefragt wie er das so sieht.Da bekam ich zur Antwort:
Man macht es halt mit, weil man auf der Baustelle eh gerade die Installation, Heizung, Solaranlage etc. macht.
Ich sag nur Schster bleibt bei euren Leisten.
Der Schreiner schlägt auch nicht das Dach auf, weil er grad auf der selben Baustelle die Türen setzt.
BB
Thread